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BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

[ Auszug: (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kal ... ]